FG stationär, FG ÄM. Koord.stellen Der Paritätische Gesamtverband informiert über den Entwurfstext zu den "Empfehlungen..." . Der Bearbeitungsstand (06.02.2003) mag zunächst verblüffen. Der Gesamtverband erläutert dies. Zum Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sicherstellung der Qualität der Beratungsbesuche haben die Spitzenverbände der Pflegeklassen und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. gemeinsam mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene unter Beteiligung des MDS eine Empfehlung nach § 37 Abs. 5 SGB XI zu beschließen. Ein am 6. Februar 2003 erstellter Entwurf der Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI wurde seinerzeit von den Pflegeverbänden nicht unterzeichnet, weil die darin geforderte und aus pflegefachlicher Sicht gebotene Qualität mit den Rahmenbedingungen nicht kompatibel war. Einerseits war die Durchführung der Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft nicht gesetzlich vorgeschrieben. Andererseits deckte die Vergütung von 16 € in der Pflegestufe 1 und 2 die geforderte Leistung nicht ab. Mit dem Pflege- Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) wurden die gesetzlichen Bedingungen geändert. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2009 hat der GKV Spitzenverband den Entwurf der Empfehlung aus dem Jahre 2003 mit der Bitte um kurzfristige Rückmeldung zugesandt, ob die Bereitschaft zur Verabschiedung und Unterzeichnung besteht. Mit freundlichen Grüßen Andrea Pawils |
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Vereinbarung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Kategorie: P8a Verträge und Vereinbarungen Pflege
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