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HPG - Abschließende Lesung des Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz am 05.11.2015 (HPG)

Der Bundestag wird am 5. November 2015 in einer abschließenden Lesung über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) beraten. Als Download hinterlegt sind die Entwürfe von Anderungsanträgen zum Regierungsentwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hinterlegt (Ausschussberatung s. unten). Die abschließende Lesung des Gesetzentwurfes soll am 05.11.2015 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 10:25 Uhr erfolgen und kann über die Website des Bundestages www.bundestag.de nachverfolgt werden.

Weitere Informationen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45_ak_hospizgesetz/392430

Heute im Bundestag Nr. 570 vom 04.11.2015: Grünes Licht für Hospiz- und Klinikgesetz

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat grünes Licht gegeben für die Gesetzentwürfe zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zur Krankenhausstrukturreform. Beide Vorlagen sollen am (morgigen) Donnerstag im Plenum abschließend beraten und verabschiedet werden. Der Ausbau der Hospizversorgung steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit der Debatte über die Sterbebegleitung. Über mehrere Gesetzesvorlagen dazu soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

Der Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung (18/5170) zielt darauf ab, schwer kranke und alte Menschen am Ende ihres Lebens besser und individueller zu betreuen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen die Ängste zu nehmen. Es sollen Anreize gesetzt werden zum flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

In den Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, für Kinderhospize eigene Rahmenvereinbarungen zu garantieren, um den spezifischen Anforderungen dort zu genügen.

Neben den Regierungsfraktionen von Union und SPD votierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mehrere Änderungsanträge mit ausgearbeitet hatte, für den Gesetzentwurf. Die Fraktion Die Linke enthielt sich in der Schlussabstimmung.

Eigene Anträge der Fraktionen Die Linke (18/5202) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4563) zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wurden im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurde der Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz (18/5372). Mit dem Gesetzentwurf soll die Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit in Kliniken verbessert werden. Dazu sind Förderprogramme für Hygiene und Pflege vorgesehen. Ferner steht ein Fonds für Umstrukturierungen zur Verfügung. Die Mittel sollen zum Abbau von Überkapazitäten und zur Spezialisierung der Häuser genutzt werden.

In den zahlreichen Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, den bisherigen Versorgungszuschlag durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe (500 Millionen Euro pro Jahr) zu ersetzen sowie die Notfallambulanzen der Kliniken zu stärken.

Anträge der Fraktion Die Linke (18/5369) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5381) zur Verbesserung der Krankenhausversorgung fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

Heute im Bundestag Nr. 569 vom 04.11.15: Kein Strafrecht bei Sterbehilfe

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um den assistierten Suizid fordert eine Gruppe von Abgeordneten, auf jedwede strafrechtliche Regelung dieser Form von Sterbehilfe zu verzichten. In einem Antrag (18/6546) von Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und 35 weiteren Abgeordneten heißt es, dass neue Straftatbestände "nicht erforderlich" seien. Der Antrag wird am Freitag zusammen mit den vier Gruppenentwürfen zum assistierten Suizid um die Abgeordneten Brand-Griese (18/5373), Hintze-Reimann (18/5374), Künast-Sitte (18/5375) und Sensburg-Dörflinger (18/5376) abschließend beraten.

Die Antragssteller argumentieren, dass der Gesetzgeber Menschen, die über einen Suizid nachdenken, nicht vorschreiben dürfe, an wen sie sich zu wenden haben, ganz gleich, ob es sich dabei um Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine handle. Eine Unterscheidung von zu verbietender gewerblicher und erlaubter, weil nicht-kommerzieller geschäftsmäßiger Sterbehilfe sei ebenfalls nicht tragfähig, da zumindest Ärzte immer auch gewerblich handelten.

Unseriöse Angebote könnten vielmehr gewerberechtlich reguliert werden. Wichtig seien zudem Regelungen im Arzneimittel- beziehungsweise Betäubungsmittelgesetz. "Diese haben auch bisher schon verhindert, dass organisierte Sterbehilfe in Deutschland zu einem Massenphänomen geworden ist", heißt es in dem Antrag.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 568 vom 04.11.15: Regelung zur Suizidbeihilfe

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen den Weg für die abschließende Debatte zum assistierten Suizid freigemacht. Die Debatte ist für den Freitagmorgen angesetzt. Einvernehmlich beschloss der Ausschuss, dem Bundestag zu empfehlen, einen Beschluss über die vier vorliegenden Gruppen-Gesetzentwürfe um die Abgeordneten Brand-Griese (18/5373), Hintze-Reimann (18/5374), Künast-Sitte (18/5375) und Sensburg-Dörflinger (18/5376) herbeizuführen. Eine Abstimmung über die einzelnen Entwürfe fand im Ausschuss nicht statt. Änderungsanträge lagen nicht vor.

Geplant ist, am Freitag nach dem sogenannten Stimmzettelverfahren abzustimmen. Als Zusatzpunkt wird zudem über einen Gruppenantrag (18/6546) abgestimmt. Darin fordern die Antragsteller, auf strafrechtliche Regelungen zur Suizidbeihilfe zu verzichten.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

HPG - Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

HPG - Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf Anlage_Hospiz- und Palliativgesetz - Entwürfe für Änderungsanträge (125 KB)

 

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