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Genehmigung von Krankenfahrten gem. § 60 SGB V

Im Zuge des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) ist die Vorab-Genehmigungspflicht für ambulante Krankentransporte ab dem 01.08.2015 wieder in Kraft gesetzt worden, wobei Notfalltransporte und Transporte am Wochenende nicht darunter fallen. Dies galt schon einmal bis zum Jahre 2004 und seitdem nicht mehr. Auch wenn die Krankentransportdienste zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten sicherlich einen Teil der Bürokratie abnehmen, bleibt zu befürchten, dass Pflegeeinrichtungen sukzessive hierbei einen gewissen Mehraufwand haben werden. Für Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend ein Flyer hinterlegt, der aus beispielhafter Sicht eines gewerblichen Krankentransportanbieters die Problematik skizziert.

Der Gesamtverband eruiert derzeit den zu befürchtenden Mehraufwand bzw. ggf. sogar mögliche negative Auswirkungen für Betroffene, um daraus sozialpolitische Interventionsmöglichkeiten abzuleiten. Bitte senden Sie uns daher Informationen zu Aspekten wie:

  • Abläufe und Zeitaufwand?
  • Werden benötigte Transporte von Kassen im Zuge der Vorab-Genehmigungspraxis verhindert?
  • Wie bringen sich die Krankentransportdienste ein?
  • Liegen Aussagen von Kostenträgern zum Umgang mit der neuen Vorab-Genehmigungspraxis vor?

 

 

Verknüpfte Artikel:

SGB V: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf SGB V Fahrkosten_Aenderung_Vorabgenehmigung_Fleyer-Kiessling1508 (1.34 MB)

 

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