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Unwirksame Heimvertragsklauseln: LG Düsseldorf, U. v. 15.06.2014 - 12 O 273/13

Mitgliedsorganisationen steht als Download ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.06.2014, Aktenzeichen 12 O 273/13 zur Verfügung. Auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband verurteilte das Gericht hier eine Altenpflegeeinrichtung, bestimmte Heimvertragsklauseln nicht mehr ver- oder anzuwenden. Folgende Heimvertragsklauseln sah das Gericht dabei als unwirksam nach dem Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

- Haftungsausschluss bei verlorenen Wäschestücken,
- einseitige Entgeltanpassung bei Änderung der Kalkulationsgrundlagen nach § 9 WBVG,
- widerrufliche Bevollmächtigung der Einrichtung für den Bewohner Sozialhilfeleistungen oder eine Neueinstufung bezüglich der Pflegestufe zu beantragen sowie  
- die Verpflichtung der Parteien, bei Unwirksamkeit einer Vertragklausel eine Ergänzungsvereinbarung zu treffen.

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  pdf  LG Düsseldorf 12 O 273-13

 

 

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