logo

Genehmigung der Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) durch das BMG - nur mit Auflagen

Der Gesamtverband informiert über die Genehmigung der "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien - QPR) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Die Genehmigung ist jedoch für den GKV-Spitzenverband mit erheblichen Auflagen verbunden.  Diese Auflagen entsprechen  nach einer ersten Lektüre auch den Forderungen der differenzierten BAGFW – Stellungnahme.

Mitgliedsorganisationen steht als Download das Schreiben des BMG sowie eine erste Überblicksinformation als Download zur Verfügung.

Ferner sind für die neue PTV-S das Layout der Veröffentlichungen einschließlich Erläuterungstext und Bewertungssystematik als Download hinterlegt.

Die geänderte QPR tritt zum 01. Februar 2014 in Kraft.

verknüpfte Artikel:

 Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR) und PTV-S - gegenwärtiger Sachstand

Gemeinsames Schreiben der Leistungserbringer zum Entwurf der Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI an das Bundesministerium für Gesundheit

Entwurf Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR)

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  131211_Pflegenoten

pdf _stat_GWP_2014

pdf  131211_Pflegenoten

pdf _stat_QPGWP_2014

pdf  131211_Pflegenoten

pdf _stat_QP_2014

pdf  qpr

pdf  GV_Genehmigung der QPR durch das BMG - nur mit Auflagen

 

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.