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Meldung der ärztlichen Versorgung nach einer Regelprüfung gemäß § 114 SGB XI - Empfehlung zur Eingabemaske der DCS

Die Daten Clearing Stelle hat nun die Veröffentlichung der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung gemäß § 114 SGB XI online gestellt. Die Eingabemaske der DCS steht ab der vierten Kalenderwoche 2014 zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Informationen eingestellt werden, spätestens jedoch gem. § 114 SGB XI vier Wochen nach einer Regelprüfung (s. nebenstehend verlinkte Fachgruppensitzung).

Die Wohlfahrtsverbände auf Bundesebene haben eine „Empfehlung der BAGFW zur Meldung der ärztlichen Versorgung nach einer Regelprüfung gemäß § 114 SGB XI“ erstellt (s. nebenstehende Downloads).

verknüpfte Artikel:

 Fachgruppe StatPflegVers: Protokoll der FG-Sitzung vom 14.01.2014 einschließlich Anlagen

Neuregelungen zur ärztlichen Versorgung im Pflegeheim

 

Downloads:

  pdf  Anlage 1 Eingabemaske

pdf  Anlage 2 PDF-DateiVeroeffentlichung

pdf  BAGFW-Empfehlung zur Meldung der ärztlichen Versorgung (Stand 22.01.2014)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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