Der GKV-Spitzenverband startet ein Interessenbekundungsverfahren zum Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI (s. beiliegendes Informationsschreiben). Das Interessenbekundungsverfahren hat Anfang Dezember 2013 begonnen. Im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes wurde § 45f SGB XI neu aufgenommen. Ziel ist es "neue Möglichkeiten zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen zu schaffen. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten".
Weitere Informationen s. Download und unter http://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/modellprogramm-wohnen.de
Terminhinweis § 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste: Bis zum Jahresende kann noch formlos das Interesse an Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste kundegetan werden.
Ein Interesse kann unter folgender Email-Adresse:
In Anschluss werden die Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen für Betreuungsdienste veröffentlicht.
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