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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014

Der Bundesrat hat am 29.11.2013 die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2014 beschlossen (vgl. u.a. nebenstehende Downloads).

Nachrichtlich Auszug aus der Pressemitteilung

        
        

West

  
  

Ost

  
 

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze:   allgemeine Rentenversicherung

5.950  €

71.400 €

5.000 €

60.000 €

Beitragsbemessungsgrenze:   knappschaftliche Rentenversicherung

7.300 €

87.600 €

6.150 €

73.800 €

Beitragsbemessungsgrenze:   Arbeitslosenversicherung

5.950 €

71.400 €

5.000 €

60.000 €

Versicherungspflichtgrenze:   Kranken- u. Pflegeversicherung

4.462,50 €

53.550 €

4.462,50 €  

53.550 €

Beitragsbemessungsgrenze:   Kranken- u. Pflegeversicherung

4.050 €

48.600 €

4.050 €

48.600 €

Bezugsgröße   in der Sozialversicherung

2.765 €*

33.180 €*  

2.345 €

28.140 €

         

vorläufiges   Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung

 34.857 €

*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Weitere Informationen unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rechengroessen-sozialversicherung-2014.html

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  Sozialversicherungs

pdf rechnungsrechengroessen-2014

pdf  vo-sozialversicherungs

pdf rechengroessen-2014

 

 

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