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Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

FG StatPflegVers

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat am 4. November 2011 dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende September verabschiedet. Das Gesetz tritt am 01.03.2012 in Kraft.

Im Bereich der Heilberufe ist vor allem von Bedeutung, dass künftig für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologische Psychotherapeuten die deutsche bzw. europäische Staatsangehörigkeit keine Voraussetzung mehr sein wird für die Erteilung der Approbation. Auch wird erstmals ein Anspruch auf individuelle Prüfung von Berufsqualifikationen und Berufserfahrungen eingeführt, die in Drittstaaten erworben wurden, also außerhalb der Europäischen Union. Die Neuregelung umfasst einen Rechtsanspruch in 350 Ausbildungsberufen auf eine Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von drei Monaten. Hierbei ist von den zuständigen Stellen auch die bestehende Berufserfahrung zu berücksichtigen. Zur Vereinfachung der Zuständigkeiten können die Länder gemeinsame Anerkennungsstellen einrichten.

Da über die Krankenpflegeberufe fast alle Anerkennungen in der Pflege erfolgen, sollen zukünftig zu Inhalt und Durchführung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen bundesweite Empfehlungen aufgestellt werden.

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter http://www.bmbf.de/de/15644.php

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

verknüpfte Artikel:

Stellungnahme der BAGFW zum BerufsqualifikationsfeststellungsG

 

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