Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den hinterlegten Gesetzesentwurf verabschiedet. Nach erster Sichtung liegt die maßgebliche Änderung gegenüber dem RefE darin, dass es eine Festlegung auf die Dauer der Ausbildung gibt (18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate). Gleichzeitig soll es umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger). Damit soll die Ausbildung Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege, stationäre Akutpflege umfassen. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes, wodurch weitergehende Verkürzungen bspw. bei der Pflegefachkraftausbildung möglich sind. Zum weiteren zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit noch nichts bekannt.
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PflAssEinfG - Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung und Stellungnahme des Paritätischen (PflAssEinfG)
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