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PflFAG/ PflSchulAnerkG - Beschlussfassung des Senats an das Abgeordnetenhaus vom 09.06.2021 (Gesetz über die Einführung einer Pflegefachassistenzausbildung für Berlin)

Die Senatsverwaltung Gesundheit und Pflege hat am 09.06.21 dem Berliner Abgeordnetenhaus als Vorlage zur Beschlussfassung das „Gesetz über die Einführung einer Pflegefachassistenzausbildung für Berlin“ übersandt. 

 

Auf den ersten Blick wurde das Stellungnahmeverfahren in der Anhörung im Senat nicht gewürdigt und berücksichtigt. Bis auf redaktionelle Änderungen finden sich zu den in der Stellungnahme der LIGA dargestellten Punkten wie beispielsweise  der Ausbildungsdauer von 1,5 Jahren sowie dem Praxisanleiteranteil keine Veränderungen.

 

Die im Downloadbereich hinterlegte  Beschlussvorlage wird voraussichtlich am  17.06.2021 im Abgeordnetenhaus beraten und sodann in die Ausschüsse gegeben.

Die Beschlussfassung wird in der letzten Sitzung vor Wahl erwartet (07.09.2021).

 

 

Im Zusammenhang die PM vom 08.06.2021 „Neue Assistenzausbildung stärkt Pflege in Berlin“

Aus der Sitzung des Senats am 8. Juni 2021:

der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, beschlossen, das „Gesetz über die Einführung einer Pflegefachassistenzausbildung für Berlin“ beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Mit dem Gesetz werden der neue Berufsabschluss “Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent“ geschaffen und damit der dringend benötigte Anstieg von Pflegekräften erreicht.

Nach der in Berlin erfolgreich umgesetzten Bundesreform der generalistischen Fachkraftausbildung (3 Jahre), wird mit dieser landesrechtlichen Assistenzausbildung (1,5 Jahre) die Ebene darunter geregelt. Die Ausbildung erfolgt generalistisch sowohl in Krankenhäusern wie Pflegeeinrichtungen und vermittelt so Kompetenzen für das zunehmend komplexer werdende Arbeitsfeld Pflege. Die Ausbildung richtet sich an Menschen jeden Alters, die bereits eine Basisqualifizierung haben oder schon als Pflegehelfer/in tätig sind sowie an junge Menschen in der Berufsorientierung. Attraktiv ist die Zahlung einer Ausbildungsvergütung sowie die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung. Mit den Voraussetzungen der Berufsbildungsreife (einfacher Hauptschulabschluss) und einem angemessenen Sprachniveau sowie der Möglichkeit einer Teilzeitform ist die Ausbildung besonders niedrigschwellig.

Pflegesenatorin Dilek Kalayci: „Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird die Grundlage für einen Qualifikationsmix in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geschaffen und stellt somit einen wichtigen Baustein für die Fachkräftesicherung dar. Im ersten Jahr sollen so 1000 neue Pflegefachassistenten/innen, im zweiten Jahr 2000 und im Anschluss jährlich 4000 neue Kräfte ausgebildet werden.“

Der Berliner Senat setzt mit der neuen Pflegeausbildung seine Stärkung der Pflege und den Ausbau der Personalkapazitäten fort. Bessere Personalschlüssel, attraktivere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und eine attraktive Ausbildung bleiben die Säulen der Berliner Pflegepolitik.


 

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflFAG/ PflSchulAnerkG - Stellungnahme der LIGA Berlin zum Gesetz über die Einführung einer Pflegefachassistenz-ausbildung für Berlin

 


Downloads für Mitglieder:

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