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PflBG Berlin - Empfehlungen der Verbände der Träger der praktischen Ausbildung zur Finanzierung der externen Praxiseinsätze in der Pflegeausbildung

Hinterlegt wurden die Empfehlungen der Verbände der Träger der praktischen Ausbildung zur Finanzierung der externen Praxiseinsätze in der Pflegeausbildung.

 

"Seit dem 1. April 2020 hat die generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz die Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ersetzt. Die neue Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann wird von Krankenhäusern, stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege als Träger der praktischen Ausbildung angeboten. Die Ausbildung sieht in den ersten beiden Ausbildungsdritteln für die Auszubildenden einen maßgeblichen Anteil an Pflichteinsätzen in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen und in der pädiatrischen Versorgung vor. Insgesamt sind jeweils 1.200 Stunden Pflichteinsätze zu erbringen, die sich zu gleichen Teilen auf die stationäre Akutpflege, auf die stationäre Langzeitpflege und auf die ambulante Akut- oder Langzeitpflege aufteilen und auf 120 Stunden in der Pädiatrie. Dies bedeutet für Träger der praktischen Ausbildung, die nicht alle Pflichteinsätze in ihrer eigenen Trägerstruktur ermöglichen können, dass sie die Pflichteinsätze gemeinsam mit externen Kooperationspartnern durchführen müssen.
In allen Praxiseinsätzen wird die Anleitung der Auszubildenden von einer Praxisanleitung übernommen, die in der jeweiligen Einrichtung vorzuhalten ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Finanzierung der Praxiseinsätze aus dem Pauschalbudget des Trägers der praktischen Ausbildung an den Kooperationspartner, bei dem der Praxiseinsatz durchgeführt wird, weitergereicht wird.
Hierzu schließt der Träger der praktischen Ausbildung mit der Einrichtung, bei der der Pflichteinsatz durchgeführt wird, einen Kooperationsvertrag."

Weitere Informationen unter: https://kopa-bb.de

 

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