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PflBG Berlin - Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 PflBG über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung für den Zeitraum 2020/21

Die Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 PflBG über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 ist vollständig unterschriebenund nebenstehend als Kopie hinterlegt.

 

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