Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat sehr kurzfristig am 15.10.2019 ein Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf der „Berliner Verordnung zur Anerkennung von Pflegeschulen und weiteren Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen in der Pflegeausbildung (Berliner Pflegeausbildungs- und Schulverordnung - BlnPflASchulV)“ eingeleitet. Die Verordnung soll für alle in Berlin vorhandenen Pflegeausbildungen (Fachkraftausbildung und Helferausbildung) die konkreten landesseitigen Vorgaben regeln, u.a. zur Lehrkräftequalifikation, Geeignetheit der Einrichtungen der praktischen Ausbildung, oder Fortbildungsnachweise der Praxisanleiterinnen oder Praxisanleiter.
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