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PflBG - Kabinettsentwurf zur Reform der Pflegeausbildung und PM "Paritätischer kritisiert Pläne der Bundesregierung"

 

Das Bundeskabinett hat am 13.1.2016 den Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen (s. nebenstehenden Mitglieder-Download). Er soll die Zusammenführung der bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung regeln (vg. u.a. nebenstehend verlinkten Artikel). 


Substantielle Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf sind nach erster Sichtung nicht zu verzeichnen:

  • § 9 Änderung der Fristen zum Qualifikationsniveau der Lehrer.
  • §§ 16, 15,19 zum Ausbildungsvertrag: Zustimmung der Pflegeschulen und Regelung zu Sachbezügen.
  • § 30: Geringfügige Änderung der Fristen für die Pauschalbudgets.

Weiterhin fehlen Eckpunkte oder nähere Inhalte zur Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie zu weiteren Umsetzungsbereichen. 

 

Der Paritätische Gesamtverband hat entsprechend nachfolgende Pressemeldung zur Reform der Pflegeausbildung herausgegeben "Paritätischer kritisiert Pläne der Bundesregierung"

Als unfertig und handwerklich noch nicht zu Ende gedacht kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute im Kabinett verabschiedeten Pläne für ein Pflegeberufsgesetz, mit dem eine generalistische Pflegeausbildung eingeführt werden soll. Angesichts noch offener Fragen, insbesondere zur Umsetzung der Reform, rät der Verband dringend von einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes ab. 

„Der vorliegende Gesetzentwurf wirft im Moment noch mehr Fragen auf, als dass er Probleme zuverlässig lösen würde. Wenn der Bundesregierung an Qualität und Attraktivität der Pflegeberufe gelegen ist, muss sie Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten lassen und hier dringend noch einmal nacharbeiten“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. 

Mit der Reform sollen die bisher drei eigenständigen Ausbildungsberufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammengefasst werden. Um die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen, seien die Rahmenbedingungen der Ausbildung und auch die Durchlässigkeit zwischen Einsatzgebieten zwar ein zentraler Schlüssel, so der Verband. Aber schon die grundsätzliche Frage, ob eine generalistische Ausbildung die richtige Lösung sei, bedürfe angesichts des vorliegenden Entwurfes noch einer weiteren Diskussion. So stelle sich mit Blick auf die Skepsis vieler Praktiker tatsächlich die Frage, ob insbesondere Kinderkrankenschwestern mit einbezogen werden sollten. „Unabhängig von der Frage, wie weit sich die Pflege eines Frühgeborenen mit der eines alten Menschen vergleichen lässt, ist von noch größerer Bedeutung die Frage, wo die Ausbildungseinsatzstellen für die vielen Pflegerinnen und Pfleger im Bereich der Säuglings- und Kinderpflege herkommen sollen. Statt 2.500 müssten mit Inkrafttreten des Gesetzes künftig jährlich rund 40.000 Auszubildende Pflichteinsätze in der Kinderkrankenpflege absolvieren“, so Schneider. 

Der Verband sieht darüber hinaus insbesondere noch Klärungsbedarf bezüglich der Finanzierung der Pflegeausbildung. Auch sei die Frage der tatsächlichen Ausbildungsinhalte noch nicht hinreichend konkretisiert worden.

Verknüpfte Artikel:

PflBG - Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz) und Anhörung am 11.12.2015

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 16 0113 PflBG Kabinettentwurf.pdf (755 KB)

 

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