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PflegEföVO - Senatsbericht an Abgh Berlin zur Neuerarbeitung der Pflegeeinrichtungsförderungsverordnung

Mit roter Nummer informiert SenGPG am 05.03.21 den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses über „Beratungsdienstleistung zur Neuerarbeitung der Pflegeeinrichtungsförderungsverordnung des Landes Berlin“.

Kernaussage: Im Gesamtergebnis ermittelt das Gutachten für den marktüblichen Flächenbedarf einen Baukostenrichtwert von 155.500,- € pro vollstationärem Pflegeplatz und liegt damit deutlich über dem Richtwert von 111.300,- € pro vollstationärem Pflegeplatz (Neubauten) für das Jahr 2020, der für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB XII anzusetzen ist.

 

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21 0305 Abgh Neuerarbeitung der Pflegeeinrichtungsförderungsver h18 2727 A v

pdf 20 0227 Abgh Ausschreibung Beratung PflegeeinrichtungsFörderVO h18 2727 v (207 KB)

 

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