FG StatPflegVers
Der Paritätische Gesamtverband teilt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bender, Fritz Kuhn, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1633 – Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation. Die Anfrage beinhaltet auch Fragestellungen zum Thema Rehabilitation und Pflege und zur Umsetzung der geriatrischen Rehabilitation sowie zur Umsetzung von § 87a Abs.4 SGB XI. Zu den ersten beiden Themenkomplexen werden nur „Allgemeinplätze“ angeführt bzw die Neuregelung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes hierzu erläutert. Außerdem wird ausgeführt, dass die Bundesregierung die Soziale Pflegeversicherung nicht zu einem Rehabilitationsträger machen will. (Antwort auf die Frage 10) Konkretere Aussagen finden sich zum Thema Umsetzung von § 87a Abs.4 SGB XI (Frage 8a bis 8e). 8. a) In wie vielen Fällen haben Pflegeeinrichtungen gemäß § 87a Absatz 4 SGB XI bisher einen zusätzlichen Betrag von 1 536 Euro erhalten, da Heimbewohnerinnen und -bewohner durch aktivierende und rehabilitative Pflege in eine geringere Pflegestufe oder auf nicht erhebliche Pflegebedürftigkeit zurückgestuft werden konnten? Auf die Fragen 8 a) bis 8e) b) In wie vielen Fällen musste dieser zusätzliche Betrag gemäß § 87a Absatz 4 SGB XI von Pflegeeinrichtungen bisher zurückgezahlt werden, da die Betroffenen binnen sechs Monaten wieder höher eingestuft werden mussten? c) In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen nach Ablauf der in § 87a Absatz 4 SGB XI vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten wieder höher eingestuft? d) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Neuregelung? e) Welche weiteren Möglichkeiten zur Setzung von Anreizen für eine grundsätzlich rehabilitativ ausgerichtete Pflege sieht die Bundesregierung, und wann und wie will sie sie umsetzen? Auf die Fragen 8 a) bis 8e) wird wie folgt geantwortet: Eine Fallzahlstatistik liegt nicht vor. Im Jahr 2009 haben ausweislich der Finanzstatistik Pflegeeinrichtungen in 750 Fällen einen zusätzlichen Betrag von 1 536 Euro erhalten. Rückzahlungen, die nicht separat erfasst werden, sind dabei schon in Abzug gebracht worden. Eine Bewertung der Regelung ist auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse noch nicht möglich. Die Möglichkeiten, weitere Anreize zu setzen, wird derzeit geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pawils Referentin für Altenhilfe und Pflege __________________________________ Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
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Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation. Antwort des Dt. Bundestages auf Kleine Anfrage (112.01 kB)
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