FG stationär Der Paritätische Gesamtverband meldet sich mit weiteren Informationen zu den Pflegetransparenzvereinbarungen: in zehn Bundesländern ist der Schwellenwert von 20% geprüfter Einrichtungen erreicht, so dass in den betreffenden Ländern (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) der Landesvergleichswert veröffentlicht wurde bzw. wird. Laut VdEK / DCS wird dieser Wert künftig 1x Monat aktualisiert. Das SG München stellt fest, dass Eingriffe in die Berufsfreiheit wie solche durch die Veröffentlichung von Transparenzberichten nur durch oder aufgrund eines Gesetz, also durch Rechtsverordnung oder, in mitgliedschaftlich strukturierten Körperschaften, durch Satzung erfolgen dürfen. Eine Regelung durch Vereinbarung wie in § 115 Abs. 1a S. 6 SGB XI lasse Art. 80 Grundgesetz aber nicht zu. Selbst wenn das so wäre, müsse der Gesetzgeber aber die wesentlichen Grundentscheidungen hinsichtlich der Kriterien und der Bewertungssystematik selbst regeln und könne das nicht vollständig der Selbstverwaltung überlassen. Diese verfassungsrechtliche Argumentation stellt nach unserer Auffassung dann auch die Basis der Vereinbarungen nach § 113 SGB XI in Frage, weil auch sie berufsregelnde Wirkung haben und damit in Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen. Wir gehen davon aus, die Debatte wird durch die Entscheidung des SG München und spätestens durch die zu erwartende Beschwerdeentscheidung des LSG Bayern wieder an Fahrt gewinnen. Mit freundlichen Grüßen
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PTV - Landesvergleichswerte - weiterer SG-Beschluss zu Transparenzberichten
- Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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