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SG Hildesheim. Qualitätsprüfungen mit Qualitätsmängeln

Der Paritätische LV Niedersachsen hat in einer Pressemitteilung auf ein Sozialgerichtsurteil hingewiesen, in dem dem klageführenden Paritätischen Landesverband seine Rechtsauffassung bestätigt wurde, wonach Prüfbescheide für  Pflegedienste ersatzlos aufzuheben sind.

Zur Entscheidung standen Prüfbezüge im ambulanten Leistungsfeld. Es scheint  aber grundsätzlich durchaus zweckmäßig zu sein, die Prüffeststellungen und Bewertungen generell  auch als Einrichtungsträger vorab zu bewerten, und gegebenenfalls auf Korrekturbedarf hinzuweisen.

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