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WTG-Novelle 2026 - Abgeordnetenhaus-Vorlage Gesetzentwurf zur Änderung WTG vom 18.12.2025

Der Landespressedienst des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 23.12.2025 über die Vorlage zur Beschlussfassung „Gesetz zur Änderung des Wohnteilhabegesetzes“ (Vorgang 19/2843) zum nun eingebrachten WTG-Gesetzentwurf informiert.

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin vom 16.12.2025: Senat beschließt Novelle des Wohnteilhabegesetzes

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Wohnteilhabegesetzes (WTG) beschlossen.

Kern der Novelle ist eine Experimentierklausel, die den unterschiedlich arbeitenden Leistungsanbietern (Pflege- und Betreuungseinrichtungen beziehungsweise -diensten) ermöglichen soll, alternative Wege zur Erreichung der Ziele des WTG zu erproben. Zum Beispiel das Testen neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen oder die Weiterentwicklung bestehender Wohn- und Betreuungsformen sowie Mitwirkungsmodelle. Außerdem sind Änderungen bisher bestehender Regelungen enthalten, um die Leistungsanbieter sowie die zuständige Aufsichtsbehörde (Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales) und die für die Eingliederungshilfe zuständigen Behörden zu entlasten.

Das bisherige Wohnteilhabegesetz sieht bislang unter anderem Verpflichtungen

  • zur Schaffung von Raucherräumen in Einrichtungen,
  • zur stichtagsbezogenen Meldung von Angaben bei Pflege-Wohngemeinschaften,
  • zur stichtagsbezogenen Mitteilung von Angaben bei Eingliederungshilfe-Wohnformen sowie
  • regelmäßige Zuordnungsprüfungen bei sämtlichen Formen an Pflege-Wohngemeinschaften (ausgenommen sind neue Wohnformen) vor.

Diese Verpflichtungen erzeugen erhöhte Belastungen bei den Leistungsanbietern und betroffenen Behörden. Mit der WTG-Novelle wird hier Abhilfe geschaffen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Mit der aktuellen Novelle des Wohnteilhabegesetzes schaffen wir mehr Spielraum und Gestaltungsfreiheit für alle Beteiligten. Durch zeitgemäße und praxisnahe Regelungen können Strukturen verschlankt und wertvolle Ressourcen für Innovation und zukunftsweisende Projekte genutzt werden. Besonders wichtig ist uns, den Betreibern der Einrichtungen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum zu geben. So können sie kreative Lösungen entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen der Bewohnenden optimal entsprechen. Dies eröffnet Chancen für innovative Formen des Zusammenlebens, die sowohl die Lebensqualität verbessern als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.“

Hintergrund zum Wohnteilhabegesetz: Beim Wohnteilhabegesetz handelt es sich in erster Linie um ein Schutzgesetz für ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften leben. Das Wohnteilhabegesetz regelt ordnungsrechtliche Anforderungen an die Leistungsanbieter sowie die Befugnisse der Aufsichtsbehörde. Bei der aktuell vorliegenden Gesetzesvorlage handelt es sich um die erste geplante Gesetzesnovelle. Die zweite Novelle ist für das Jahr 2026 vorgesehen und soll – auch unter breiter Beteiligung aller betroffenen Stakeholder – erarbeitet werden.

 

Verknüpfte Artikel:

Abgh - Antwort auf die Frage "Novellierung des WTG und der zugehörigen Verordnungen" vom 25.04.2025

Fachgruppe Pflege - stationär: Protokoll der FG-Sitzung vom 08.04.2025

WTG-BauV - Gutachten Status Quo-Erhebung und Ableitungen zu Übergangsregelung nach § 21 Wohnteilhabe-Bauverordnung (WTG-BauV) vom 19.12.2024

WTG - SenWGP Befragung hinsichtlich der Übergangsvorschriften nach § 21 WTG-BauV ab 02.08.24

Downloads für Mitglieder:

pdf 25 1223 Abgh Entwurf WTG Novelle vom 18 12 25 d19 2843 (230 KB)

pdf 25 1223 FachInfo WTG Novelle (263 KB)

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