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SGB XI - Gemeinsames Rundschreiben des GKV-SV zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI ab 01.07.2025

Der GKV-Spitzenverband hat Ende April 2025 das „Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 01.07.2025“ der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene veröffentlich (s. Download und GKV unter
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp).

Das Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben vom 19.12.2024 (mit bisher 381 Seiten) zum 01.07.2025 mit nun 369 Seiten. Änderungen betreffen u.a. § 18c SGB XI „Entscheidung über den Antrag, Fristen“ mit der neuen Grundaussage „Es gilt das geltende Recht.“ (s. Seite 94) und die neue Rechtslage bei § 39 SGB XI (Verhinderungspflege) mit Auswirkungen u.a. auf § 42 Kurzzeitpflege und vor allem § 42a zum Gemeinsamen Jahresbetrag.

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 25 0701 GKV Gemeinsames Rundschreiben Pflege gueltig ab 01 07 2025 (2.32 MB)

pdf 24 1219 GKV Gemeinsames Rundschreiben Pflege SGB XI (2.69 MB)

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