Nach den bereits bekannten Eckpunkten zum Pflegekompetenzgesetz liegt seit Anfang September 2024 ein erster Entwurf vor: Mit dem Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetz werden diverse Ziele und Maßnahmen verfolgt, um die pflegerischen Versorgungsstrukturen zu optimieren, Effizienzpotenziale zu heben, weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung einzuführen, Vereinfachungen des geltendes Rechts einzuleiten sowie das Thema Prävention vor und in der Pflege zu befördern. Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse in der Versorgung ist auch ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen und damit gegen den in der Pflege festzustellenden Fachkräfteengpass anzugehen. Das Pflegekompetenzgesetz umfasst mehr oder weniger umfangreiche Änderungen in folgenden Gesetzen:
Einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen verschafft die im Downloadbereich hinterlegte Zusammenfassung des Paritätischen Gesamtverbands. Eine mündliche Anhörung zur Erörterung des Referentenentwurfes wird im BMG am 02.10.2024 stattfinden. Aktualisierung 23.09.24: Weitere Informationen sind als Download ergänzt. |
Verknüpfte Artikel: Pflegekompetenzgesetz - Zweites Fachgespräch mit dem BMG zum PflegekompetenzG vom 20.03.2024 Pflegekompetenzgesetz - BMG veröffentlicht Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz (Stand 19.12.23) Downloads für Mitglieder: pdf 240903 RefE Pflegekompetenzgesetz (1.13 MB) pdf Erster Überblick des Paritätischen Gesamtverbandes Stand 6 9 24 (32 KB) |
Pflegekompetenzgesetz - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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