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§154 SGB XI - Ergebnisse BMG-Gutachten Evaluation Energieverbrauch von Pflegeheimen

Im Rahmen einer Infoveranstaltung wurden am 17.11.2023 die Ergebnissen des BMG-Gutachtens "Evaluation Energieverbrauch von Pflegeheimen" vorgestellt. Auszug einer Kurzzusammenfassung:

  • Der Stromverbrauch ist in der Vergleichsbetrachtung der Jahre 2022/2021 pro m² im Mittel um 3,6 % und pro Bewohner:in um 4,5 % gesunken. Der Wärmeverbrauch pro m² ist im Mittel um 2,9 % und pro Bewohner:in um 3,4 % gesunken.
  • Eine Analyse der Daten zeigt, dass die Stromverbräuche und der Energieverbrauch für die Wärmeversorgung unabhängig vom Alter und einer Inanspruchnahme der Ergänzungshilfe tendenziell gesunken sind.
  • Anhand der erhobenen Daten kann kein direkter Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mitteln aus dem Härtefallfonds und den Reduzierungen der Energieverbräuche erkannt werden.
  • Der Wille, Energiekosten und die Emissionen schnellstmöglich zu reduzieren sowie Klimaschadenskosten in Milliardenhöhe zu vermeiden, ist allgemein vorhanden.
  • 85 % der teilnehmenden Einrichtungen saaaaehen die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch bei entsprechenden Investitionen in ihre Infrastruktur weiter reduzieren zu können.
  • Um es den Betreibern von Pflegeinrichtungen weiterhin zu ermöglichen, erhöhte energetische Standards in den Pflegeimmobilien zu erreichen und Solarstrom zur Selbstversorgung zu erzeugen, müssen aber auch die Kostenrichtwerte, die zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionsmaßnahmen dienen, diese erhöhten energetischen Standards berücksichtigen.
  • In diesem Zusammenhang ist aber auch zu beachten, dass Mehrkosten zur Erreichung erhöhter energetischer Standards ohne eine öffentliche Finanzierung oder über die gesonderte Berechnung der Investitionskosten von den Pflegebedürftigen bzw. den Sozialhilfeträgern zu tragen wären.
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen führen in der Regel neben einer Reduzierung der CO2-Emissionen auch zu konkreten Einsparungen insbesondere bei den laufenden Betriebskosten (z. B. bei energetischer Sanierung durch die Verminderung von Heizkosten). Dies wäre ggf. im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung von den Sozialhilfeträgern bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit derartiger Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Einordnung: Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz hat der Gesetzgeber sogenannte Ergänzungshilfen für zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen in § 154 Elftes Buch Sozialgesetzbuch eingeführt, um die steigenden Preise für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenen Strom für den Zeitraum Oktober 2022 bis einschließlich April 2024 einrichtungsindividuell und vollständig auszugleichen.

 

Um die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfragte Entwicklung der Energieverbräuche der stationären Pflegeeinrichtungen mit Blick auf die Inanspruchnahme dieser Ergänzungshilfen zu evaluieren, hat das Bundesministerium für Gesundheit die Curacon GmbH (mit einer Unterbeauftragung von Solites) als externe Dritte mit der Durchführung einer Evaluation beauftragt.


 

 

 

Verknüpfte Artikel:

§154 SGB XI - Aktualisierte FAQ zu den Ergänzungshilfen-Richtlinien/Energieberatung (Stand 23.10.2023)


Downloads für Mitglieder:

pdf 23 1117 Präsentation Evaluation des Energieverbrauchs (2.09 MB)

pdf 23 1117 Curacon BMG Gutachten Evaluation Energieverbrauch Stationaere Pflege barrierefrei 092023 sig 1 (7.65 MB)

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