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DigiG - BMG legt Referentenentwurf des Digitalgesetzes vor (DigiG) und Stellungnahme der BAGFW (ergänzt am 02.08.2023)

Ergänzung vom 02.08.2023:

Anlässlich der am 01. August 2023 erfolgten Anhörung des Gesetzentwurfes eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens im Bundesministerium für Gesundheit, haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände eine Stellungnahme abgegeben.

In der Stellungnahme begrüßen die Verbände die Förderung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Opt-Out-Lösung und sehen darin ein bedeutendes Potenzial für eine optimierte Versorgung der Patient*innen. Sie heben hervor, wie wichtig es ist, dass die Patient*innen die volle Kontrolle über ihre Daten haben, einschließlich des Rechts ihre Daten zu verschatten oder zu löschen, ohne dabei benachteiligt zu werden, wenn sie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen, Übermittlungen oder Speicherungen in der ePA einlegen.

Des Weiteren fordern die Verbände eine schnelle Integration pflegerischer Daten in die ePA und betonen die Notwendigkeit gesetzlicher Fristen für diese Integration. Hierbei sollen auch Leistungen wie Haushaltshilfe, Soziotherapie und Versorgungsplanung einbezogen werden. Die gematik ist außerdem zu beauftragen, Voraussetzungen für Leistungserbringende und ambulante Hospizdienste zur Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) zu schaffen.

Besonderer Handlungsbedarf wird in Hinblick auf den verpflichtenden Anschluss ambulanter Pflegedienste an die TI gesehen. Die Verbände fordern einheitliche Fristen für alle Pflegeeinrichtungen, um die bestehende Normkollision zu beheben.

Auch die Stärkung der Patientenvertretung ist von elementarer Bedeutung. Die Verbände plädieren daher für unabhängige Beratungsstellen, Schulungen zur Förderung der Digitalkompetenz und eine aktive Beteiligung im Digitalbeirat, um die Rechte der Versicherten zu stärken. Auch die pflegerische Expertise ist im Beirat sicherzustellen. Zusätzlich soll die Patientenvertretung in die Evaluation und Weiterentwicklung der ePA eingebunden werden.

Die Bereitstellung von barrierefreien Informationen und Aufklärung für die Patient*innen wird als unerlässlich angesehen. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf in bestimmten Gesetzesabschnitten.

Die Verbände der BAGFW begrüßen außerdem die Entscheidung zur Aufhebung der Begrenzung von Videosprechstunden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Aufhebung der Begrenzung nicht zu Lasten des normalen Sprechstundenkontingents geht, da nicht alle Patient*innen über erforderliche technische Zugänge verfügen. Es wird zusätzlich empfohlen, differenzierte Obergrenzen für Video-sprechstunden je nach Arztgruppe festzulegen. Die Bedeutung der gemeinsamen Videosprechstunde mit Pflegeeinrichtungen soll erhöht und eine angemessene Vergütung für Pflegeleistungserbringer gesetzlich verankert werden.

Die Verbände setzen sich außerdem für eine nachhaltige Digitalisierung der Leistungserbringung ein und fordern einen Rechtsanspruch und eine entsprechende Vergütung für Soziotherapie und Rehabilitation.

Kritisch sehen die Verbände die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in Risikoklasse IIb. Sie fordern klare Nutzennachweise vor der Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um mögliche Gesundheitsschäden zu vermeiden. Ebenso sollte der G-BA für das anschließende Genehmigungsverfahren und die Regelung der medizinischen Indikation in einer Richtlinie beauftragt werden.

Die Einführung von Notfallsanitätern als Zugriffsberechtigte wird von den Verbänden begrüßt. Jedoch wird gefordert, dass diesen auch die Möglichkeit zur Bearbeitung von Daten eingeräumt wird. Zusätzlich soll der standardmäßige Zugriff auf die ePA auf einen Zeitraum von 30 Tagen erweitert werden, um eine angemessene Übertragung von Einsatzdaten zu ermöglichen.

Die BAGFW kritisiert ferner, dass die maßgeblichen Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bislang nicht an den Festlegungen für die Inhalte der ePA beteiligt sind. Die BAGFW setzt sich daher dafür ein, dass pflegerische Leistungserbringer aktiv in die Festlegungen der ePA-Inhalte einbezogen und ihre relevanten Verbände an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

 

 

BMG legt Referentenentwurf des Digitalgesetzes vor.

Das Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Transformation im Gesundheitswesen voranzutreiben und zu beschleunigen, um eine effizientere, hochwertige und patientenzentrierte Versorgung zu erreichen. Der Entwurf zielt darauf ab, digitale Angebote zu schaffen, die personenzentrierte Versorgungsprozesse, hochwertige Daten und nutzerorientierte Technologien ermöglichen sollen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf der Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit von Patient*innen liegen.

Der Entwurf enthält Regelungen in den folgenden Bereichen:

  1. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu einer Opt-Out-Anwendung
  2. Weiterentwicklung des E-Rezepts
  3. Ausbau der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  4. Weiterentwicklung von Videosprechstunden und Telekonsilien
  5. Digitale Weiterentwicklung von strukturierten Behandlungsprogrammen
  6. Verbesserung der Interoperabilität zwischen digitalen Systemen
  7. Erhöhung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen
  8. Verstetigung und Weiterentwicklung des Innovationsfond

Der Referentenentwurf zum Digital-Gesetz ist am 13. Juli 2023 in die Verbändeanhörung gegangen.

 

Weitere Informationen auf der Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html

 

Verknüpfte Artikel:

 BMG - Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege vorgestellt (Stand 09.03.2023) 

DVPMG / TI: Sachstand Einbindung Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (Aug. 21) 

gematik GmbH – Checkliste für Pflegeeinrichtungen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und Veranstaltungshinweis 

 


Downloads für Mitglieder:

  pdf DigiG RefE (903 KB)

pdf 2023 08 02 BAGFW Stena DigiG (291 KB)

 

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