Der Paritätische Gesamtverband informiert über eine Änderung der HKP-Richtlinie mit Leistungsansprüchen für nicht pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Kurzzeitpflege: Bitte beachten: Die Modalitäten zur Inanspruchnahme der Leistungen sind derzeit noch nicht bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, das erste interessierte potentiell Leistungsberechtigte "vor der Tür stehen", aber die Verfahrenswege nicht definiert sind. Deshalb empfiehlt es sich, vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege durch nicht pflegebedürftige Menschen diesen zu raten, sich die Finanzierungszusage des Leistungsträgers für die GKV - Leistung einzuholen und -vor allem- auch darauf hinzuweisen, dass in jedem Falle auch eine eigene finanzielle Belastung (U- und V- Anteil; Investitionsaufwand) gegeben sein wird, bzw. ein Antrag auf Sozialhilfe zu stellen wäre, wenn eigenes Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreichen, den Eigenanteil zu finanzieren.
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GBA - HKP Änderung vom 15.4.2010 (489.59 kB)
pdf GBA - HKP Änderung - tragende Gründe vom 15.4.2010 (127.07 kB) |
Änderung HKP Richtlinie. G-BA 15.4.2010
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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