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Änderung HKP Richtlinie. G-BA 15.4.2010

Der Paritätische Gesamtverband informiert über eine Änderung der HKP-Richtlinie mit Leistungsansprüchen  für nicht pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Kurzzeitpflege:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.06.2010 ist eine Änderung der Häuslichen Krankenpflegerichtlinie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.

Danach besteht ein Anspruch auf HKP auch für Versicherte, die nicht nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sind, während Ihres Aufenthaltes in Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

In der Anlage finden Sie den Beschluss, die Tragenden Gründe sowie die Nichtbeanstandung des BMG.

Näheres unter: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1120/#1120/ bzw. nebenstehend im Download.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

Bitte beachten:

Die Modalitäten zur Inanspruchnahme der Leistungen sind derzeit noch nicht bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, das erste interessierte potentiell Leistungsberechtigte "vor der Tür stehen", aber die Verfahrenswege nicht definiert sind. Deshalb empfiehlt es sich, vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege durch nicht pflegebedürftige Menschen diesen zu raten, sich die Finanzierungszusage des Leistungsträgers für die GKV - Leistung einzuholen und -vor allem- auch darauf hinzuweisen, dass in jedem Falle auch eine eigene finanzielle Belastung (U- und V- Anteil; Investitionsaufwand) gegeben sein wird, bzw. ein Antrag auf Sozialhilfe zu stellen wäre, wenn eigenes Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreichen, den Eigenanteil zu finanzieren.

 

Downloads:

pdf GBA - HKP Änderung vom 15.4.2010 (489.59 kB)

pdf GBA - HKP Änderung - tragende Gründe vom 15.4.2010 (127.07 kB)

pdf BMG-Einverständnis zu HKP Änderung 4.6.2010 (176.46 kB)


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