FG stationär
Der Senat hat heute die von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, vorgelegte Neufassung der Verordnung über die Berliner Schiedsstelle für die Pflegeversicherung beschlossen. Die Schiedsstelle ist ein von Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeeinrichtungsträger sowie der Kostenträger (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) paritätisch besetztes Gremium. Es muss in jedem Bundesland gebildet werden und entscheidet über Streitfälle zur Pflegevergütung zwischen den Pflegeanbietern und den Pflegekassen bzw. dem Sozialhilfeträger. Die Pflegeversicherungs-Schiedsstellen-Verordnung enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung (§ 76 Abs. 5 SGB XI) unter anderem Vorgaben über die Zahl, die Bestellung und die Amtszeit der Mitglieder sowie deren Amtsführung. Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen für das Schiedsstellenverfahren beschrieben. Auch die Erstattung von baren Auslagen und die Entschädigung für Zeitaufwand der ansonsten ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Schiedsstelle sind geregelt; das Gleiche gilt für die Höhe und die Erhebung von Gebühren sowie die Verteilung der Kosten. Die Neufassung der Verordnung war notwendig geworden, weil einige Regelungen der aktuellen Sach- und Rechtslage anzupassen sowie redaktionelle Klarstellungen vorzunehmen waren. Gleichzeitig wurde die gesamte Verordnung in eine geschlechtergerechte Sprache gebracht. Mitteilung vom: 02.02.2010, 12:45 Uhr Telefon: 90282743
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Schiedsstellenverordnung SGB XI
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