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SGB V. Abstimmung der Arzneimitteltherapie. Unterrichtung im Bundestag.

FG stationär


Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Unterrichtung der Bundesregierung zur regelmäßigen Abstimmung der Arzneimitteltherapie . Das Thema "Arzneimitteltherapie nach Krankenhausaufenthalt" ist zweifelsohne auch für stationäre Pflegeeinrichtungen relevant:
Die Bundesregierung hat in der Unterrichtung zur "Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift zur Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung" betont, dass beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung eine regelmäßige Abstimmung der Arzneimitteltherapie sowohl für die Patienten, als auch zur Sicherung von Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. Demnach ist es Ziel, dass die 2006 beschlossene Vorschrift, die Arzneimitteltherapie bei Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung in der ambulanten Behandlung fortgeführt werden kann und eine Therapieumstellung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Gesundheit der Auffassung, dass weitere Erkenntnisse darüber erlangt werden müssen, wie die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Arzneitherapie gesichert werden kann. Außerdem sollte geprüft werden, ob weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Die Unterrichtung ist als Download hinterlegt, bzw. kann unter folgendem Link eingesehen werden.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/141/1614137.pdf

 

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pdf ... Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung - Unterrichtung durch die Bundesregierung (122.29 kB)

 

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