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Patientenrechtegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) wurde am 25. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9 veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, eine Stärkung und Kodifizierung der Rechte von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Wie bereits berichtet, hat der Paritätische die Zielrichtung des Gesetzes grundsätzlich begrüßt, allerdings bleibt das beschlossene Gesetz weit hinter dem zurück, was im Eckpunktepapier der beiden Ministerien und des Patientenbeauftragten seinerzeit angekündigt und von Patientenorganisationen und vom Paritätischen gefordert wurde.

Die neuen Regelungen umfassen folgende Aspekte:

- Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

- Die Informationspflicht über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien und den damit verbundenen Kostenfolgen.

- Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungspflicht, umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken nicht nur schriftlich, sondern in einem Gespräch zu informieren.

- Die Dokumentationspflichten bei Behandlungen und das Recht der Einsichtnahme in die Patientenakte, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.

- Die Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen, Versicherte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen.

- Die Verpflichtung der Krankenkassen binnen drei  und bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag zu entscheiden.

- Die stärkere Einbeziehung der Patientenorganisationen bei der Bedarfsplanung und die Stärkung der Rechte der Patientenorganisationen im gemeinsamen Bundesausschuss.

Die wichtigsten Neuerungen hat das Bundesjustizministerium (BMJ) in einem aktuellen Infoblatt zusammengetragen.

Das BMJ-Dokument können Sie unter dem Link http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren/Infoblatt_Patientenrechte.pdf?__blob=publicationFile abzurufen.

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pdf  BGB_Nr_9_G_5702

 

 

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