logo

Patientenrechtegesetz am 1. Februar 2013 vom Bundesrat beschlossen

Der Paritätische Gesamtverband informiert:


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat am 01.02.2013 den Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzentwurfes ist, eine Stärkung und Kodifizierung der Rechte von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Grundsätzlich hat der Paritätische die Zielrichtung des Gesetzes begrüßt, allerdings bleibt das beschlossenen Gesetz weit hinter dem zurück, was im Eckpunktepapier der beiden Ministerien und des Patientenbeauftragten seinerzeit angekündigt wurde und von Patientenorganisationen und vom Paritätischen gefordert wurde.

Die neuen Regelungen umfassen folgende Aspekte:

- Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

- Die Informationspflicht über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien und den damit verbundenen Kostenfolgen.

- Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungspflicht, umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken nicht nur schriftlich, sondern in einem Gespräch zu informieren.

- Die Dokumentationspflichten bei Behandlungen und das Recht der Einsichtnahme in die Patientenakte, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.

- Die Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen, Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen.

- Die Verpflichtung der Krankenkassen binnen drei  und bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden.

- Die stärkere Einbeziehung der Patientenorganisationen bei der Bedarfsplanung und die Stärkung der Rechte der Patientenorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss.


Der Bundesrat findet aber auch sehr deutliche Worte, dass er mit der Ausgestaltung des Gesetzes nicht zufrieden ist, er aber nicht dafür verantwortlich sein will, dass es in dieser Legislaturperiode wieder nicht zu einem Gesetzesbeschluss kommt:


"Der federführende Rechtsausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.


Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme einer Entschließung. Damit soll das Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht werden, dass der Gesetzesbeschluss wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates zu dem

ursprünglichen Gesetzentwurf - vgl. BR-Drucksache 312/12 (Beschluss)-, die Lösungsvorschläge für Alltagsprobleme der Patientinnen und Patienten böten, nicht berücksichtige.


Dies betreffe insbesondere die Bereiche Patienteninformation, Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten, die Konfrontation mit selbst zu zahlenden medizinischen Leistungen, die Stärkung der Interessenwahrnehmung der Patientinnen und Patienten in maßgeblichen Organisationen, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der wichtige Entscheidungen zur Versorgung gesetzlich Versicherter treffe, sowie die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zur Verbesserung der Lage und zur unbürokratischen Unterstützung von durch ärztliche Behandlungsfehler Geschädigten.


Mit der empfohlenen Entschließung soll auch deutlich gemacht werden, dass der Bundesrat seine Forderungen und Lösungsvorschläge aufrechterhalte. In Abwägung zwischen der Chance einer deutlichen Verbesserung des Patientenrechtegesetzes und dem Risiko, bis zum Ende der Legislaturperiode durch Beratung im Vermittlungsausschuss keinerlei gesetzliche Regelung zur Transparenz über Patientenrechte mehr zu erreichen, verzichte der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, obwohl ausreichend Anlass dazu bestünde. Ferner erwarte der Bundesrat, dass die von ihm geforderten Verbesserungen zeitnah von der Bundesregierung vorbereitet und umgesetzt werden. Gleichzeitig wiederhole er seine an die Bundesregierung gerichtete Forderung, die rechtlichen Grundlagen und die mögliche Ausgestaltung eines Patientenentschädigungsfonds durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen zu lassen.


Die Empfehlungen im Einzelnen sind aus BR-Drucksache 7/1/13 ersichtlich." (Unterstreichungen durch den Autor; Quelle siehe Anlage).


Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch die weitergehenden Forderungen des Paritätischen (Härtefall- oder Entschädigungsfonds etc.) durch weitere Reformen, des dann bestehenden Gesetzes, in der Zukunft berücksichtigt werden.


Den Gesetzestext übersenden wir Ihnen, wie üblich, wenn er im Bundesanzeiger erschienen ist.


Mit freundlichen Grüßen

Achim Weber
Referent für Selbsthilfe, Prävention, Rehabilitation

Geschäftsstellenleiter des FORUM chronisch kranker
und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN

DER PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  Sitzung Bundesrat 1.2.13 TOP PatRG

pdf  Beratung Bundesrat 1.2.12 TOP PatRG

pdf  Gesetzesbeschluss BT PatRG

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.