FG StatPflegVers, FG ÄM
Der Paritätische Gesamtverband gibt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen führt die Bundesregierung aus, dass die Heilmittelversorgung in Deutschland gewährleistet sei. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichten grundsätzlich eine bedarfsgerechte Versorgung aller Versicherten mit den benötigten Heilmitteln, so die Regierung in ihrer Antwort der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch mit Blick auf die Ausgabenentwicklung in den vergangenen Jahren geht die Bundesregierung davon aus, dass bei der Heilmittelversorgung „keine systematischen Defizite bestehen“, insofern werde derzeit kein weitergehender Handlungsbedarf gesehen.
Die Grünen wollten unter anderem wissen, ob gewährleistet sei, dass alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen können. Die Regierung erläutert in ihrer Antwort, dass diese Personen auf der Grundlage des geltenden Rechts „bedarfsgerecht mit Heilmitteln versorgt werden“. Sie fügte hinzu, dass unabhängig von der neu eingeführten Genehmigung langfristig benötigter Heilmittel nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) „alle medizinisch notwendigen Behandlungen verordnet werden können“.
Die kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen sind dieser Mail in Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Ute Zentgraff Referentin für Altenhilfe und Pflege
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Heilmittelversorgung Deutscher Bundestag 17/9847 (64.73 kB)
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