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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

FG StatPflegVers


Rundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes: Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht


Sehr geehrte Damen und Herren,


der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgugnsstrukturgesetz - GKV-VStG) mit der Koalitionsmehrheit am 01.12.2011 in der vom Gesundheitsausschuss am 30.11.2011 beschlossenen und empfohlenen Fassung angenommen. Zuvor wurden die Anträge der Linken und Grünen abgelehnt. Vom Bundesrat wurde das Gesetz am 16.12.2011 gebilligt.
Mit den Änderungen wird den Partnern der Selbstverwaltung die Möglichkeit eröffnet, neue Akzente in der Bedarfsplanung zu setzen und Ärzten in unterversorgten Regionen Anreize zu geben, sich dort niederzulassen.
Der Paritätische hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens u. a. zu den Belangen sozial und gesundheitlich benachteiligter Menschen sowie der Pflege vorgetragen. Positiv hervorzuheben ist, dass Ärzte zukünftig keine Regresse mehr in Bezug auf die langfristige Verordnung von Heilmitteln für chronisch kranke Menschen und Menschen mit schweren Behinderungen befürchten müssen. Auch wenn die Lösung, Vergütungszuschläge für die aufsuchende Versorgung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, die nicht in eine Zahnarztpraxis kommen können, einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt, sieht der Paritätische hier durchaus noch Optimierungsbedarf.
Der Vorschlag des Paritätischen, die Versorgungsstrukturen als Gesamtkonzept über die reine ärztliche Versorgung hinaus anzulegen, wurde vom Gesetzgeber nicht weiter verfolgt. Wirklich enttäuschend ist, dass die ambulante Versorgungslücke im Bereich der häuslichen Krankenpflege vom Gesetzgeber trotz mehrfachen Vortrages nicht aufgegriffen und damit nicht geschlossen wurde. Die Regelungen zur Haushalthilfe in § 38 Abs. 2 wurden von einer "Kann"-Regelung in eine „Soll"-Regelung überführt.
Dagegen wurde das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesvereinigung deutscher Apotheker entwickelte Arzneimittelkonzept als Modellprojekt im Gesetz aufgenommen. Ziel der KBV sei es, damit künftig Richtgrößenprüfungen und Regresse abzulösen.
Mit Ausfertigung vom 22.12.2011 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt Teil I am 28.12.2011 veröffentlicht und ist als Anlage beigefügt. Das Gesetz ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten.
Mit freundlichen Grüßen


Claudia Zinke                                 Ute Zentgraff
stellv. Abteilungsleiterin                  Referentin Altenhilfe und Pflege

 

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pdf GKV-VStG Stand 22.12.2011 (699.19 kB)

 

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