FG StatPflegVers (285), Beratungsträger
Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zu Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28.07.2011 ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 41 am 03.08.2011 veröffentlicht worden. In Artikel 1 sind die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes enthalten. Für Pflegeeinrichtungen gilt entsprechend der Regelungen in § 36 Abs. 1, dass diese in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen haben und der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen. Artikel 6 des Gesetzes enthält die Änderungen des Elften Gesetzbuches zur Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie die Möglichkeit der Anrufung der Schiedsstelle nach § 113b SGB XI im Rahmen der Pflege-Transparenzvereinbarungen, sofern innerhalb von 6 Monaten ab schriftlicher Aufforderung eines Vereinbarungspartner keine einvernehmliche Einigung zustande gekommen ist. Sowohl der im Bundesanzeiger veröffentlichte Gesetzestext als auch die Gesetze in der aktuellen Textfassung sind dieser Mail in Anlage (Download) beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Ute Zentgraff
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Downloads: pdf pdf Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 41 vom 03.08.2011 (184 kB) pdf Infektionsschutzgesetz Stand 03.08.2011 (125.13 kB) pdf SGB XI Stand 03.08.2011 (235.22 kB)
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Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze im BGBl veröffentlicht
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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