Referentenentwurf; Stellungnahme-Entwurf GV
FG StatPflegVers (197), FG ÄM
Sehr geehrte Damen und Herren,
§§ 95 und 103 SGB V: Auf die Nachrangigkeit von Klinik-MVZ wird zugunsten eines Vorkaufsrechts für Vertragsärzte im Fall der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in überversorgten Gebieten verzichtet. § 91 SGB V: Eine neue Variante zur Besetzung des unparteiischen Vorsitzenden § 137e: Die Frist zur Entscheidung des GBA über die Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wird auf 3 Monate reduziert. § 19 SGB V: Im Falle einer Kasseninsolvenz muss die neu gewählte Krankenkasse in die Pflichten der insolventen Krankenkasse eintreten.
Abschließende Information: Die Entwurfsfassung der Stellungnahme wurde im Nachgang noch einmal modifiziert. Änderungen erfolgten zu den §§ 116 b (S.9 der Stellungnahme); 140 a (S.10) sowie 140 f (S.11.) |
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Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz. Stand: 06.06.2011 (494.88 kB)
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Pari GV. Stellungnahme zum Versorgungsgesetz (140.59 kB)
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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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