FG stationär
Der Deutsche Verein hat in einem Gutachten vom 15. Oktober 2009 sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie angesichts der neuen Regelungen aus dem PfWG die "Dreitagesregel" grundsätzlich zu bewerten sei. Die wesentlichen Aussagen des Gutachtens sind für Paritätische Mitgliedsorganisationen hinterlegt. Dabei wird auch darauf abgehoben, dass eine konkrete Festlegung innerhalb der Landesrahmenverträge durch die Vertragsparteien zu erfolgen hat. In diesem Sinne dürfte der § 27 des Berliner Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI für die vollstationäre Pflege im Land Berlin keine Interpretationsspielräume zulassen. |
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