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Pflegereform: Paritätischer Gesamtverband mit Hinweis zu Eckpunkten

FG stationär, FG ÄM

Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am gestrigen Tage hat das Kabinett Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform beschlossen.

Laut den Eckpunkten sollen hinsichtlich der notwendigen Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs die noch offenen Fragen schnellstmöglich geklärt und ein Zeitplan für die Umsetzungsschritte erstellt werden. Die Arbeiten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen im Laufe der Wahlperiode abgeschlossen werden. Dazu soll der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen Auftrag erhalten.

Weiterhin möchte man die Leistungen für Pflegebedürftige verbessern, im Einzelnen wird im Kabinettsbeschluss hierzu aufgeführt:
Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen Demenzkranke kurzfristig verbesserte Leistungen erhalten.

Betreuungsleistungen, die insbesondere für Demenzkranke erforderlich sind, sollen Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen flexibler ausgestaltet werden. Pflegebedürftige sollen zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten frei wählen können, deren inhaltliche Ausgestaltung sie mit dem Pflegedienst vereinbaren können.

Weiterhin soll die Rehabilitation gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu reduzieren. Jeder Pflegebedürftige soll im Zuge der Antragsstellung ein eigenständiges Gutachten über seine individuelle Rehabilitationsfähigkeit erhalten.

Dem Grundsatz "ambulant vor stationär" entsprechend sollen neue Wohnformen durch die Gewährung einer zweckgebundenen Pauschale für die Beschäftigung einer Kraft, die für die Organisation und Sicherstellung der Pflege in der Wohngruppe sorgt, gefördert werden.

Es soll ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Förderung ambulanter Wohngruppen aufgelegt werden.

Auch soll die medizinische Versorgung in den Heimen verbessert werden.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen soll servicefreundlicher gestaltet werden. Eine fristgerechte Begutachtung und Leistungsentscheidung der Pflegekassen soll sichergestellt werden.

Weiterhin soll die Beratung von Pflegebedürftigen verbessert werden, z. B. durch das verbindliche Angebot von Beratungen im häuslichen Umfeld.

Schließlich soll zum Bürokratieabbau ein eigenes Maßnahmepaket vorgelegt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Pflegereform soll der Entlastung pflegender Angehöriger und Familien dienen. Neben der Verbesserung der Leistungen, welche auch eine Erleichterung für diese Personengruppe darstellt, werden als weitere Maßnahmen benannt:

Stärkung der Möglichkeiten zwischenzeitlicher Unterbrechungen der Pflege eines Angehörigen zuhause: Pflegende müssten sich leichter als bisher eine "Auszeit" nehmen können.

Erleichterte Möglichkeiten zur Rehabilitation für pflegende Angehörige, ggf. auch in Einrichtungen gemeinsam mit der Pflege und Betreuung ihres zu pflegenden Angehörigen.

Rentenrechtliche Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen.

Förderung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen auch für pflegende Angehörige.

Auch in Bezug auf die Verbesserung der Pflege- und Arbeitsbedingungen wird in den Eckpunkten zunächst darauf abgestellt, dass die Verbesserung der Rahmenbedingungen - insbesondere im Leistungsrecht - sich auch positiv auf die Arbeitsbedingungen auswirkten. Auch werde der Beruf mit der angestrebten einheitliche Berufsausbildung insgesamt attraktiver. Darüber hinaus wird auf die Vorbereitung einer Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege verwiesen.

Finanziert werden sollen die Leistungsverbesserungen durch eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Beitragssatzpunkte zum 01.01.2013. Zusätzlich zum heutigen System soll die private Vorsorge aus Baustein der persönlichen Absicherung für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit eingeführt werden, welche ab dem 01.01.2013 steuerlich gefördert werden soll.

Aus Sicht des Paritätischen sind die Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform weiterhin sehr allgemein gehalten. Die Antwort darauf, wie die Leistungsverbesserungen konkret aussehen sollen, bleibt die Bundesregierung schuldig. Die Aussage in den Eckpunkten, dass mit der vorgesehenen Anhebung des Beitragssatzes die vorgesehenen Leistungsverbesserungen vollständig finanziert seien, macht deutlich, dass hier eigentlich nur wenig Spielraum bestehen kann. Zu kritisieren ist auch die Einführung einer privaten Zusatzvorsorge. In seiner Pressemeldung plädiert der Paritätische enneut für den Umbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung.

Die Eckpunkte (siehe Download) zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform sowie die Pressemeldung (siehe verknüpftem Artikel) des Paritätischen sind  beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege


verknüpfte Artikel:

Pflegereform: Paritätischer kritisiert Kabinettsbeschluss als vage und mutlos

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

pdf pdf P GV - Eckpunkte Pflege, November 2011 (79.98 kB)

 


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