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BSG: Urteil vom 08.09.2011 zu den Investitionskosten im SGB XI

FG stat.


Dass die für das SGB XI relevante Berliner Einrichtungsförderverordnung dringend von Grund auf neu zu konzipieren wäre, ist auch von Seiten der zuständigen Fachverwaltung nicht bestritten. Eine Initiative, die erforderlichen Änderungen „auf den Weg zu bringen", war bislang aber nicht zu registrieren. Der Paritätische Gesamtverband weist nun auf aktuelle BSG-Urteile hin, die letztendlich doch zur Dynamisierung des Verfahrens Anlass geben sollten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits in der AK-Sitzung am 14./15.09.2011 haben wir darüber informiert, dass am 08.09.2011 neue Urteile des BSG ergangen sind, die zu einer grundlegenden Änderung der Berechnung und Berücksichtigung der Investitionskosten im SGB XI führen könnten.

Wir behalten uns eine abschließende rechtliche Stellungnahme jedoch vor, bis die Urteilsgründe veröffentlicht sind. Vorerst verweisen wir diejenigen, die nicht an der letzten AK-Sitzung teilnehmen konnte, auf die Zusammenfassung und Bewertung der vorgenannten Urteile durch die Rechtsanwaltskanzlei Iffland und Wischnewski, die Sie unter: http://www.iffland-wischnewski.de/mandanteninformation_heime_pflegerecht/investitionskosten_bsg2011.html einsehen können (oder auch nebenstehend im Downloadbereich), für deren inhaltliche Richtigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Anuschka Novakovic
Rechtsanwältin


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pdf pdf BSG entscheidet grundlegend zu den Investitionskosten in geförderten Einrichtungen (92.21 kB)

 

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