Der Gesetzgeber hat die Bundesregierung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beauftragt, Vorschläge für die langfristige Leistungsdynamisierung zu erarbeiten und bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorzulegen. Hierbei sollte insbesondere auch die Ausgabenseite der SPV betrachtet werden. Der vorliegende Bericht beinhaltet sowohl die Expertise der Exekutive als auch der Wissenschaft und wird gestützt durch objektive Studien und Analysen, die als Anlagen beigefügt sind. Mit diesem Bericht liegen nunmehr datengestützte Darstellungen möglicher Szenarien für eine systemische Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, die damit verbundenen Langfristprojektionen zu ihrem Finanzierungsbedarf bis zum Jahr 2060 sowie mögliche Stellschrauben auf der Ausgaben-, wie auch der Einnahmenseite mit entsprechenden Finanzwirkungen vor. Quelle und weitere Informationen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/bericht-breg-zukunftssichere-finanzierung-soziale-pflegeversicherung.html
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Verknüpfte Artikel: Pflegeversicherung - Paritätischer Gesamtverband fordert solidarische Vollversicherung (Pressemitteilung von 3.7.24)
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SGB XI - Bericht der Bundesregierung „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“ (04.07.24)
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