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Eckpunktepapier zur Neuregelung der geschäftsmäßigen Suizidassistenz (ergänzt 06.07.2023)

 

Ergänzung 06.07.2023:

Der Deutsche Bundestag hat heute zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz in 2. Lesung beraten. Keiner der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe konnte jedoch die erforderliche Mehrheit unter den Abgeordneten erzielen. Stattdessen wurde ein Entschließungsantrag zur Stärkung der Suizidprävention angenommen (hinterlegt im Downloadbereich).

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (ehem. § 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Begründet wurde das Urteil u. a. damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden dürfe. Gleichwohl ziehe dies keine Verpflichtung zur und keinen Anspruch auf Leistung der Suizidbeihilfe nach sich. Ausgehend davon ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, eine Neuregelung der geschäftsmäßigen, d. h. von Wiederholungsabsicht getragenen, Suizidassistenz vorzunehmen, um die entstandene Regelungslücke zu schließen und Rechtssicherheit wiederherzustellen.

Der Paritätische Gesamtverband hatte hierfür Eckpunkte zur Neuregelung der geschäftsmäßigen Suizidassistenz erarbeitet und veröffentlicht, und darin unter anderem die Ambivalenzen im Umgang mit Selbsttötungsentscheidungen herausgearbeitet. Im Zuge der anstehenden Neuregelung der Suizidassistenz muss es aus Sicht des Paritätischen um die Gewährleistung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben in Würde und um die Ermöglichung und Förderung freiverantwortlicher Entscheidungen gehen.  

Die beiden nun noch vor der diesjährigen Sommerpause im Bundestag zur Wahl stehenden interfraktionellen Gesetzentwürfe sind für eine notwendige, umfassende Neuregelung aus Sicht des Paritätischen ungeeignet, insbesondere mit Blick auf den dringend erforderlichen Schutz von Personen mit Suizidabsichten vor den privatwirtschaftlichen Profitinteressen Einzelner.

Der Paritätische hat auf dieser Grundlage die beiden aktuell vorliegenden Gesetzentwürfe bewertet und sich mit dieser Bewertung an alle Abgeordneten des Bundestags gewandt, verbunden mit dem Appell, sich im Sinne aller Betroffenen und der ihnen Nahestehenden für eine Anpassung der Regelungen einzusetzen und die unzureichenden Gesetzentwürfe nicht wie vorliegend zu beschließen.

Neben einer umfassenden Regelung der Suizidassistenz müssen aus Sicht des Paritätischen außerdem die Angebote und Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung sowie der Suizidprävention flächendeckend gestärkt und ausgebaut werden, um Menschen und ihren An- und Zugehörigen realistische Lebens- und gut begleitete, alternative Sterbeperspektiven aufzeigen und ermöglichen zu können. Hierfür bedarf es zügiger gesetzgeberischer Lösungen, die ebenfalls kurzfristig der Beratung und dem Beschluss zugeführt werden sollten. Der Paritätische hat diesbezüglich gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden bereits entsprechende Forderungen aufgestellt.

Das genannte Eckpunktepapier zur Neuregelung der Suizidassistenz, das Forderungspapier für ein Suizidpräventionsgesetz wie auch die Bewertung der vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz finden sich im Downloadbereich hinterlegt.

 

Verknüpfte Artikel:

BAGFW: Forderungspapier zum Inhalt eines Suizidpräventionsgesetzes


Downloads für Mitglieder:

  pdf Eckpunktepapier geschäftsmäßige Suizidassistenz 29 04 2022 (126 KB)

pdf Bewertung interfraktionelle Gesetzentwürfe Suizidassistenz Parität (45 KB)

pdf BAGFW Forderungen Suizidprävention Palliativversorgung 10 11 2022 (281 KB)

 

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