Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) trat zum 01.01.2017 mit ersten Regelungen in Kraft (vgl. u.a. nebenstehende Artikel). Eine vollständige Umsetzung des Gesetzes wird einschließlich anstehender Evaluierungen bis mindestens ins Jahr 2023 reichen. Für Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend eine Zusammenfassung der derzeitigen Aktivitäten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin der Referate Menschen mit Behinderungen und Soziales des Paritätischen hinterlegt (Stand Mai 2017). Ergänzend ist die Hauptausschussunterlage zur „Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin“ (s. Download) der Senatsverwaltung aufschlussreich. Zur Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege lädt der Paritätische Berlin am 20. September 2017 zum Thema „Möglichkeiten und Chancen für die Eingliederungshilfe und Pflege. Die Schnittstellen der Eingliederungshilfe und Pflege nach dem BTHG und PSG III“ ein. Weitere Informationen nebenstehend.
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Verknüpfte Artikel: BTHG - Gesetzentwurf für Veröffentlichung im Bundesgestzblatt und Resümee der Paritätischen Aktionen
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