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Pflegemindestlohn - Empfehlung der Pflegemindeslohnkommission zur Steigerung Pflegemindestlohn in Schritten auf 11,35 Euro im Jahr 2020

 

Die Dritte Pflegemindestlohnkommission hat sich Ende April 2017 zur Anhebung des Pflegemindestlohns ab 2018 ausgesprochen. Die derzeitige Rechtsverordnung läuft zum 31.10.2017 aus, die neue Empfehlung sieht eine Laufzeit vom 01.11.2017 bis zum 30. April 2020 vor (vgl. u.a. nebenstehend verlinkte Artikel). Der Pflege-Mindestlohn steigt danach in mehreren Schritten auf 11,35 Euro im Jahr 2020 im Westen.

Empfehlung zum Pflegelohn West/Ost

01.11.17:    10,20     9,50

01.01.18:    10,55    10,05

01.01.19:    11,05    10,55

01.01.20:    11,35    10,85

Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt, auf Grundlage der Empfehlung per Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen.

Nachrichtlich: Heute im Bundestag vom 16. März 2017 informiert über die Antwort auf die kleine Anfrage zur Mindestlohnprüfung. Für die Pflege werden rd. 870.000 Beschäftige im Jahr 2016 ausgewiesen. Geprüft wurden danach im Jahr 2015 insgesamt 491 Arbeitgeber, davon 52 mit Ermittlungsverfahren und 2016 insgesamt 407 Arbeitgeber mit 55 Ermittlungsverfahren. Ferner wurde bei Arbeitgebern in der Pflegebranche  Geldbußen im Jahr 2016 von 553.214 Euro festgesetzt. Wegen des Verdachts auf Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB wurde 2016 danach 316 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Geld- und Freiheitsstrafen im Jahr 2016 von 7,1 Jahren verhängt (vgl. u.a. Seite 12 ff.)

Hib-Information „Zoll kontrolliert weniger Arbeitgeber“

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr weniger Betriebe wegen Verstößen gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert, aber insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11304) mitteilt, ging die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 im vergangenen Jahr zurück.

Stark rückläufig war etwa die Zahl der geprüften Arbeitgeber im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Sie sank von 16.681 auf 13.473. Auch im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig. Waren 2015 noch 7.287 Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe geprüft worden, so waren es 2016 nur noch 6.030.

Insgesamt leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im vergangenen Jahr 126.315 Ermittlungsverfahren ein, davon 1.651 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze. 2015 waren es 128.432 Ermittlungsverfahren gewesen. Die häufigsten Ermittlungsverfahren - insgesamt 122.769 - betrafen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländerbeschäftigung sowie Aufzeichnungs- und Meldepflichtverstöße. Die Summe der verhängten Geldbußen stieg von 43,4 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 48,7 Millionen Euro im vergangenen Jahr an. 1,5 Millionen Euro Geldbuße wurden wegen Nichtgewährung des Mindestlohns verhängt, 16,5 Millionen Euro wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 1,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Lohnuntergrenze.

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflegeMindestlohn - Verfahren zur Errichtung der Dritten Pflegemindestlohnkommission eingeleitet (1/2016)

[Rundschreiben] Pflegemindestlohn – Neue Werte ab dem 1.1.2015 (12/2014)

Pflege-Mindestlohn ab 2015 bei 9,40 Euro (9/2014)

Mindestlohn für die Pflegebranche (6/2010)

 

Downloads:

pdf 17 0310 Bundestag Anfrage Mindestlohnprüfung 1811475 (194 KB)

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