Die Bertelsmann-Stiftung und die „Weisse Liste“ haben ein Reformkonzept zum sogenannten Pflege-TÜV veröffentlicht: „Verbraucherorientierte Qualitätsberichterstattung in der Pflege“. Danach soll sich die öffentliche Qualitätsberichterstattung am Informationsinteresse und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientieren. Die Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Die Reformvorschläge sehen unter anderem vor, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt der Berichterstattung zu stellen, das Erfahrungswissen von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Mitarbeitern systematisch einzubeziehen und erstmals Informationen zur Personalausstattung flächendeckend zu veröffentlichen. Als Download sind nebenstehend u.a. das Rahmenkonzept hinterlegt. Eine multimediale Webpräsentation ist verfügbar unter: https://www.weisse-liste.de/public-reporting-pflege/ Im Kontext sollten zugleich die grundsätzlichen Entwicklungen u.a. gem. § 114 ff. SGB XI betrachtet werden, u.a.:
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