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Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2017

Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25.11.2016 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017 beschlossen. Wichtige Werte sind hierbei die Beitragsbemessungsgrenzen, die Bezugsgrößen und die Versicherungspflichtgrenzen. Sie bestimmen die Maximalhöhe des beitragspflichtigen Entgelts, die Bemessung wichtiger Leistungen in der Sozialversicherung sowie die Grenzen der Versicherungspflicht. Mit den neuen Rechengrößen steigen insbesondere die Beiträge für Besserverdiener. Zugleich wird die Versicherungspflicht ausgedehnt, so dass der Wechsel in eine private Krankenversicherung schwieriger wird.

Die Anpassung der SV-Rechengrößen erfolgt anhand der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Vorjahr (2015). Dabei wird auf die Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen, die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ermittelt werden. Demnach betrug die Lohnzuwachsrate 2015 bundeseinheitlich 2,65 Prozent (alte Bundesländer 2,46 Prozent, neue Bundesländer 3,91 Prozent).

Weitere Informationen:

- https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2016/referentenentwurf-zur-sozialversicherungs-rechengroessenverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

- Übersicht über die aktuellen und zurückliegenden SV-Rechenwerte

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