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BTHG - Bundestag beschließt das Bundesteilhabegesetz am 01.12.2016

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz (18/9522, 18/9954, 18/10102 Nr. 16) in zweiter und dritter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, mit dem die Bundesregierung die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken will.

Schwerpunkt des von der Regierung vorgelegten Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Eine wesentliche Änderung betrifft die Eingliederungshilfe: Geplant ist, sie aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herauszulösen und in das neu gefasste SGB IX zu integrieren. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es laut Regierung in Zukunft möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten. Angenommen wurde auch ein Entschließungsantrag (18/10528) der Koalitionsfraktionen, der die im Bundesteilhabegesetz angelegte Untersuchung und Begleitung der neu eingeführten Regelungen der Eingliederungshilfe um eine vorbereitende und wissenschaftlich begleitete Modellphase in den Jahren 2017 bis 2021 erweitert und den Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe erhöhen soll.

Ministerin lobt die „Beteiligungskultur“

Weniger behindern, mehr möglich machen - dies gelinge mit dem neuen Bundesteilhabegesetz, sagteArbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in der Debatte. Doch obwohl es in letzter Minute noch zahlreiche Änderungen gab, ist die Opposition nicht zufrieden: Das Gesetz sei allenfalls ein Anfang. Für die Ministerin dagegen ist das neue Teilhabegesetz eine „politische Wegmarke auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ und leite einen „Systemwechsel“ ein. Zu Beginn der zum Teil hitzigen Debatte unterstrich Nahles, es gelinge damit, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herauszulösen, damit sei es nun „an der richtigen Stelle“ als Leistungsrecht innerhalb des neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Das Gesetz bringe vor allem drei wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: Zum einen vereinfache es die Verwaltung, weil nun ein Antrag ausreiche, wo früher viele nötig gewesen seien. Dass die Einkommen und Vermögen von Ehepartnern und Lebensgefährten künftig nicht berücksichtigt würden, sei ein weiterer wichtiger Schritt. Zum dritten würden die Freigrenzen für Einkommen und Vermögen deutlich erhöht, damit lohne es sich künftig für Menschen mit Behinderungen, eine Arbeit aufzunehmen. Nahles sagte, es habe Interessenkonflikte der verschiedenen Beteiligten gegeben, die zum Teil auch bestehen bleiben würden. Auch wenn man ein gutes Fundament gelegt habe, blieben „noch Baustellen“. Nahles lobte die „Beteiligungskultur“, die in den Beratungen sichtbar geworden sei: Es sei gut, dass sich so viele Betroffene laut und kritisch an der Entstehung des Gesetzes beteiligt hätten.

SPD: Größte Sozialreform seit SGB IX

Dies lobte auch die SPD-Sozialpolitikerin Katja Mast. Dass es in der Großen Koalition kurz vor Beratungsschluss und „zehn Monate vor einer Bundestagswahl“ gelungen sei, sich auf 68 Änderungsanträge zu verständigen, sei „nicht trivial“ und ein Beleg für das Funktionieren von Demokratie, Parlamentarismus und Föderalismus.

Das Gesetz sei die „größte Sozialreform“ seit Inkrafttreten des SGB IX und mache das Leben vieler Menschen mit Behinderungen leichter, so Mast. Dass man dafür „800 Millionen Euro Jahr für Jahr“ in die Hand nehme, sei Beleg dafür, dass es sich nicht um ein „Spargesetz“ handele. Es erleichtere Menschen, die in Werkstätten arbeiteten, den Zugang zu ersten Arbeitsmarkt und erleichtere durch den Zugang zu Bildung den beruflichen Aufstieg.

CDU/CSU: Mit dem Gesetz kann man zufrieden sein

Für die Union betonte Karl Schiewerling (CDU/CSU), man habe im parlamentarischen Verfahren viele divergierende Interessen ausgleichen müssen. Das sei „mühsam“ gewesen, man habe aber „den richtigen Weg“ eingeschlagen. In Deutschland gebe es rund 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, rund 700.000 von ihnen erhielten Eingliederungshilfe. Für sie habe man Verbesserungen erreicht.

Ab 2020 sei ein Einkommen bis 30.000 Euro und ein Vermögen bis 50.000 Euro anrechnungsfrei, wer mehr habe, leiste einen Eigenbeitrag. Dass Einkommen und Vermögen von Partnern künftig nicht mehr herangezogen würden, beende ein faktisches „Heiratsverbot“. Man erhöhe die Entgelte der Menschen in Werkstätten. Zudem könnten Arbeitgeber künftig unbefristete Lohnkostenzuschüsse für Menschen mit Behinderungen von bis zu 75 Prozent bekommen; dies erhöhe deren Chance, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Mit all dem könne man „zufrieden sein“.

Linke: Uneingeschränkte Teilhabe wurde nicht erreicht

Deutlich fiel dagegen die Kritik der Oppositionsfraktionen aus. So sagte der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Dietmar Bartsch, die Linke habe Hoffnung gehabt, als die große Koalition im Koalitionsvertrag sich die Herstellung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgenommen habe. Es gebe auch lobenswertes im Gesetz, das Verbesserungen schaffe - insgesamt aber werde uneingeschränkte Teilhabe „nicht erreicht“.

Noch immer gebe es die Möglichkeit, Menschen zu einem Leben im Heim zu zwingen oder sie dazu zu zwingen, ihre Assistenz zu teilen. Dies verhindere Teilhabe. Die Rechte der Menschen mit Behinderungen würden „aus Kostengründen“ beschnitten, so Bartsch. Die Änderungsanträge, auf die die Regierungsfraktionen sich noch geeinigt hätten, mildere zwar „einige der Härten“ des ursprünglichen Entwurfs ab, ihr eigenes Ziel habe die Koalition aber „nicht erreicht“.

Grüne: Betroffene sind immer noch enttäuscht

Für Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Katrin Göring-Eckardt vor allem die Regelungen, die der Entwurf ursprünglich vorgesehen hatte. Auch wenn hier dank der lautstarken Proteste von Betroffenen einiges verbessert worden sei, seien die Betroffenen „immer noch enttäuscht“. Das Gesetz sei „ein Anfang, mehr nicht“.

Mit der Zustimmung von Union und SPD zu dem Entwurf bei Ablehnung der Linken und Enthaltung der Grünen folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/10523) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (18/10526). Ebenfalls mit den Stimmen der Koalition gegen die Opposition wurden zwei Anträge von Grünen (18/9672) und Linken (18/10014) abgelehnt.

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Vorlage (18/10014) eine grundlegende Reform des Teilhaberechts für behinderte Menschen gefordert und gleichzeitig den Regierungsentwurf kritisiert. Auch Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrem Antrag (18/9672) eine grundlegende Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes verlangt. In seiner jetzigen Form werde es dem Anspruch nicht gerecht, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten, so die Grünen. (suk/sas/01.12.2016)

 

Quelle und weitere Informationen   Stand 1.12.2016 13 Uhr: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw48-de-bundesteilhabegesetz/481812

 

 

Verknüpfte Artikel:

BTHG - Dokumentation zur Anhörung Bundesteilhabegesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 07.11.2016

BTHG - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats und Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesteilhabegesetz (BTHG)

BTHG - Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf Bundesteilhabegesetz (BTHG) & Bundesteilhabegesetz im Bundestag eingebracht

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