Der Gesamtverband informiert, dass am 15. Dezember 2015 die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas beim BMAS einen Antrag auf erneute Errichtung der Pflegemindestlohnkommission gestellt hat. Die aktuell geltenden Regelungen haben noch eine Laufzeit bis zum 31.10.2017. Die AK der Caritas sieht Handlungsbedarf (vgl. nebenstehende Downloads PM der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas). Mit der am 04.01.2016 veröffentlichten Bekanntmachung des BMAS wird das Besetzungsverfahren der Kommission eröffnet. Darin können neben den Gewerkschaften auch Vereinigungen von Arbeitgebern in der Pflegebranche Vorschläge für die Besetzung der Kommission machen können (vgl. nebenstehende Bekanntmachung vom 28.12.2015). Vorschläge können bis zum 15. Februar 2016 beim BMAS eingereicht werden.
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Verknüpfte Artikel: PflegeMindestlohn - Neubildung einer Kommission Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche Downloads: pdf BAnz AT 04.01.2016 B1.pdf (74 KB) Downloads für Mitglieder:
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