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Pflegereform: Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf 5. SGB XI-ÄndG und Schreiben des Paritätischen an den Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte am 25. Juni 2014 Empfehlungen formuliert, in welcher Weise sich der Bundesrat zu dem Fünften SGB XI -Änderungsgesetz der Bundesregierung äußern möge. Am 11. Juli 2014 folgte der Bundesrat in seiner Stellungnahme den Empfehlungen des Ausschusses (s. nebenstehend verlinkten Artikel).

Eine Übersicht der wichtigen Anträge ist nebenstehend für Mitgliedsorganisationen hinterlegt. Interessant sind dabei die Ablehnungen zu Anträgen wie:

-    Der Pflegevorsorgefonds nach § 132 SGB XI sollte um die Möglichkeit erweitert werden, einen Ausbildungsfonds für die Pflegeausbildungsvergütung zu refinanzieren. Pflegebedürftige Menschen finanzieren gegenwärtig die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege, damit in Zukunft eine ausreichende Zahl an Fachkräften die Versorgung sicherstellen kann. Diese Belastung sei nicht gerechtfertigt. Ablehnung: u.a. vom Land Berlin (Antrag 19)

-  Statt eines Pflegevorsorgefonds sollte ein Fonds zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege geschaffen werden. Die gesetzlichen Pflegekassen und die Unternehmen der privaten Pflegeversicherung hätten jährlich für jeden Versicherten 12,50 Euro in den Fonds einzuzahlen. Die Anhebung der Beitragssätze um 0,1 Prozent, die für den Vorsorgefonds bestimmt waren, entspricht dem derzeitigen Stand einer Erhöhung der Einnahmen der Pflegeversicherung um 1,2 Milliarden Euro. Diese Mittel sind ausreichend um die Ausbildung zu finanzieren. (Antrag 24, nicht angenommen).

Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0201-0300/0223-14.html

Schreiben des Paritätischen an den Gesundheitsausschuss

Nachrichtlich steht Mitgliedsorganisationen als Download ein Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsauschusses für Gesundheit des Haupt-geschäftsführers des Paritätischen Gesamtverbandes  Dr. Ulrich Schneider zu drei zentralen Punkten der geplanten Reform zur Verfügung: Einführung von niedrigschwelligen Entlastungsleistungen sowie Umwidmung des halben Sachleistungsbetrags, Dynamisierung und zur Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds.

verknüpfte Artikel:

 5. SGB XI-ÄndG: Stellungnahme des Bundesrats zu geplanter Pflegereform

Bundeskabinett hat Entwurf zum 5. SGB XI-Änderungsgesetz beschlossen - 1. Pflegestärkungsgesetz

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  Bundesrat_Fuenftes

pdf _Aenderungsgesetz_Tabelle

  pdf  Schreiben Dr. Schneider 5. SGB XI-ÄndG

 

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