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Info elektronische Gesundheitskarte 2014: Fehlinformation der GKV und einzelner Krankenkassen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 30.10.2013 die Kassen zu einer öffentlichen Richtigstellung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aufgefordert.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte verkündet, dass ab dem 1. Januar 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gilt.

Darin sieht die KBV eine Fehlinformation der Öffentlichkeit.

„Die Irritation zur Gültigkeit der Krankenversichertenkarte hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die KVK zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Er gehe davon aus, dass der GKV-Spitzenverband die Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigen werde.

Die alte Krankenversichertenkarte ist auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist.

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