Rundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes "Arbeitspapier der BAGFW zur wirtschaftlichen Betätigung als Idealverein" Hintergrund: Bereits im Jahr 2011 hat es vom Kammergericht Berlin zwei ablehnende Beschlüsse zur Eintragungsfähigkeit von Vereinen gegeben, welche einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb unterhalten wollten. Aufgrund der möglichen weitreichenden Auswirkungen dieser Rechtsprechung und der damit verbundenen Einschränkung der Arbeit in der Organisationsform als Verein hat die BAGFW ein Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Betätigung des Idealvereins erarbeitet. Dieses beleuchtet zum einen den rechtlichen Hintergrund des Idealvereins und zeigt die Problemlage des Idealvereins, welcher auch wirtschaftlich tätig ist, auf, zum anderen werden aber auch Handlungsempfehlungen gegeben, welcher Rechtschutz einer betroffenen Einrichtung zur Verfügung steht. Durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und in Mandanten-informationen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist bundesweit Verunsicherung entstanden, ob der Idealverein überhaupt eine Zukunft hat. Bislang steht das Kammergericht Berlin jedenfalls in der Rechtsprechung mit seiner restriktiven Ansicht allein. |
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