Für Mitgliedsorganisationen sind Informationen rund um das Thema „Berücksichtigung von Risiko- und Wagniszuschlägen, Eigenkapitalzinsen und Personalkosten in der Pflegevergütung“ (BSG Verhandlung am 16.05.2013, B 3 P 2/12) als Download hinterlegt. Mit dem Urteil hatte das BSG klargestellt, dass die Begriffe Unternehmerrisiko und Wagniszuschlag synonym zu verwenden sind. Ferner hatte es geurteilt, dass alle Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Gemeinnützigen ein Recht auf einen angemessenen Zuschlag für Ihr Unternehmerrisiko/Wagnis haben. Das Dabei ist bei der Bewertung des Unternehmerrisikos ein abstrakt-genereller Maßstab anzulegen. Die konkrete Darlegung der einzelnen Risiken sei nicht erforderlich. Konkrete Risiken seien entweder in die Pflegesätze einzupreisen oder gingen zu Lasten der Einrichtungen bzw. müssten durch Versicherungsschutz abgewendet werden. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass es durchaus Streitigkeiten bei Vergütungsverhandlungen und vor Schiedsstellen geben wird, in welcher konkreten Höhe das Unternehmerrisiko zu bewerten ist. Hier liefert der Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Sascha Iffland Argumentationsmaterial zur Aufzählung, Begründung und Bemessung der Risiken einer Pflegeeinrichtung. |
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