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Kleine Anfrage zur ortsüblichen Arbeitsvergütung in Berliner Pflegeeinrichtungen

Die Abgeordnete Elke Breitenbach (LINKE) hat dem Abgeordneten eine Kleine Anfrage zur ortsüblichen Vergütung in Berliner Pflegeeinrichtungen gestellt.

Aus der Antwort von Senator Czaja geht u.a. hervor, dass eine Prüfung auf Zahlung zur ortsüblichen Vergütung als Lohnuntergrenze aufgrund des geltenden Mindestlohnes von 9 Euro und der Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI als entbehrlich angesehen wird.

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