Am 20.03.2013 wurde der Projektbericht „Erfüllungsaufwand im Bereich Pflege: Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen für Menschen, die pflegebedürftig oder chronisch krank sind“ aus der Projektreihe Bestimmung des bürokratischen Aufwands und Ansätze zur Entlastung durch die Bundesregierung veröffentlicht. „Wir brauchen schlanke und effektive Prozesse, damit die Mittel möglichst zielgenau für pflegerische Hilfen eingesetzt werden können und dem individuellen Bedarf gerecht werden. Diesen Weg gemeinsam mit der Selbstverwaltung erfolgreich zu gehen, ist eine wichtige Aufgabe der vom Bundesministerium für Gesundheit berufenen Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege“, so die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz. Frau Beikirch hat im Laufe des Projektes die Praxis zu Problemen befragt und diese gesammelt, gebündelt und zum Teil bereits bearbeitet. In der Pressemeldung der Regierung heißt es: Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sind einige der Vereinfachungs- bzw. Verbesserungsvorschläge, die durch Gesetz geregelt werden können, bereits umgesetzt worden. Nun sollen einzelne Prozessschritte und rechtliche Rahmenbedingungen verschiedener Antragsverfahren vertieft analysiert werden, um im Zusammenwirken staatlicher und privater Verantwortungsträger die Bürokratie im Bereich Pflege weiter zu reduzieren.
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